Ihr Weg zum Jagdschein


Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung ("Grünes Abitur").

 

An der Jägerprüfung teilnehmen darf wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolventen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugenjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.

 

Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler" Jagdschein gelöst werden.

Vorbereitung auf die Jägerprüfung bei der Jägerschaft Wittmund


 

Die Jägerprüfung wird bei uns im Landkreis Wittmund alle 2 Jahre im Wechsel mit dem Landkreis Friesland durchgeführt.

 

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten wir einen Vorbereitungskurs an.  Die Ausbildungsfächer sind Wildtierkunde, Naturschutz, Hege, Jagdbetrieb, Waffenkunde, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wilbrethygiene, Jagdrecht sowie die praktische Ausbildung an der Waffe. Zudem werden regelmäßig Reviergänge veranstaltet sowie ein Fallenkurs angeboten.

Das Lehrgangskonzept ist von der zeitlichen Umsetzung etwas kompakter, als in anderen Jägerschaften. Binnen 4-5 Monaten soll die Ausbildung und Prüfung abgeschlossen sein.

 

Die theoretische Ausbildung findet im Jägerschafts eigenen Schulungsraum im „Dörphuss Sandelermöns“ statt. Es sind ca. 40 Unterrichtseinheiten vorgesehen, überwiegend in der Woche abends in der Zeit von 19.30 Uhr bis 22.15 Uhr, an den Wochenenden teilweise auch tagsüber. Es kann an bis zu 4 Tagen in der Woche zu Unterrichtseinheiten kommen.

 

Der Lehrgang selbst (theoretische Ausbildung) findet im Dorfbürgervereinshaus Sandelermöns statt (Sandelermöns 89, 26441 Jever).

Zudem geht es für die Schießausbildung auf den Schießstand nach Webershausen für das Büchse schießen und nach Tammhausen zum Flintenschießen.

 

Die Schießausbildung und Prüfung findet in Webershausen (Kugel; März bis April 2026, Samtags 9.00 – 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr) und Tammhausen (Flinte / Tontauben; Februar bis April 2026, Samstags 9.00 bis 17.00 Uhr) statt.

Dabei wird der Lehrgang in Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe bekommt feste Zeiten zu gewiesen, so dass unnötig lange Wartezeiten vermieden werden. Die Kosten für die Munition und die Standgebühren sind nicht in der Kursgebühr (1.250,- EUR) enthalten.

 

Zu den Kosten:

  • Kursgebühr 1.250,00€ / Ermäßigung für Schüler, Auszubildende und Studenten gegen Nachweis 250,00€.

In den Kursgebühren sind enthalten:

  • Unterrichtsmaterial
  • Betragsfreie Mitgliedschaft in der Jägerschaft Wittmund e.V. in 2026
  • Haftpflichtversicherung
  • Benutzung der Ausbildungswaffen (Büchsen + Flinten) 

Kosten für das Fangjagdseminar und die Prüfungsgebühr des Landkreises kommen noch hinzu.

 

Der nächste Kurs bei der Jägerschaft Wittmund wird voraussichtlich Ende 2025/ Anfang 2026 stattfinden. Anmeldungen hierfür können bereits jetzt über unser Anmeldeformular gemacht werden, wir sind aber bereits auf der Warteliste.....hier entlang

Die Prüfung


Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche Prüfung und die mündlich- praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung findet an drei Tagen (ein Prüfungsfach/ Tag) statt.

Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
2. Jagdwaffen und Fanggeräte
3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum  
5. Jagdrecht und verwandtes Recht

Geprüft wird im Multiple- Choice- Verfahren. Pro Fachgebiet müssen die Prüflinge unter Aufsicht 20 Fragen beantworten.

Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.August 2005, Stand 18.04.2012, geregelt.

Die mündlich/ praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.

Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger, bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen. "Jungjägern" ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachte